Ihre Bewerbung für ein Auslandsstudium
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den wichtigsten Schritten bei der Bewerbung für ein Auslandssemester an einer unserer Partnerhochschulen. Bitte beachten Sie dabei auch die Hinweise des Hochschulservice Internationales zur Bewerbung, Durchführung und Abwicklung eines Auslandsaufenthaltes. Bitte beachten Sie ferner auch die weiteren Hinweise des Hochschulservice Internationales (HSIN) zu sonstigen Formalitäten, Versicherungen und Finanzierungsmöglichkeiten. Das Bewerbungsverfahren läuft in vier wesentlichen Schritten ab.
Erster Schritt: Die fachliche Beratung
Informieren Sie sich zunächst über die Partnerhochschulen unserer Fakultät, welche Sie unter Auslandssemester / Architektur finden. Besuchen Sie im Weiteren die Informationsveranstaltung "Studieren im Ausland", die jedes Semester an unserer Fakultät durch den Auslandsbeauftragen organisiert wird.
Zweiter Schritt: Die fakultätsinterne Bewerbung
Sobald Sie sich für ein Studium an einer unserer Partnerhochschulen entschieden haben, setzen Sie sich mit dem Auslandsbeauftragten unserer Fakultät, Prof. Gunther Benkert in Verbindung. Rufen Sie zudem den E-Learning Kurs "Studieren im Ausland" auf.
Dort finden Sie den fakultätsinternen Bewerbungsbogen zum Ausfüllen. Laden Sie diesen gemeinsam mit der ausgefüllten Annahmeerklärung von HSIN, dort wieder hoch.
Fristen: Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist unserer Fakultät!
- 31.12. für ein Auslandsstudium im darauffolgenden Wintersemester
- 31.05. für ein Auslandsstudium im darauffolgenden Sommersemester
Auswahlkriterien: Die Vergabe der Studienplätze an den Partnerhochschulen erfolgt nach den folgenden Auswahlkriterien im Rahmen eines persönlichen Gespräches. Diese Kriterien werden auch für die Auswahl bei der Förderung durch Erasmus+ angewandt:
- Akademische Leistung: beispielsweise anhand eines aktuellen Notenauszugs
- Persönliche Motivation für ein Auslandsstudium: beispielsweise anhand eines Motivationsschreibens
- Sonstige Kompetenzen sowie Engagement in Hochschule und Gesellschaft
- Sprachkenntnisse: Beispielsweise anhand eines Sprachzertifikats
Dritter Schritt: Der organisatorische Teil (HSIN)
Nach Abschluss des zweiten Schrittes, erfolgt im dritten Schritt die Anmeldung bei MoveOn. Dazu melden Sie sich nach dem Gespräch mit dem Auslandsbeauftragten der Fakultät (Prof. Gunther Benkert) im MoveOn-Portal an und laden die vom Auslandsbeauftragten unterzeichnete Annahmeerklärung von HSIN mit hoch.
Fristen: Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist von HSIN!
- 01.11. - 31.01. für ein Auslandsstudium im darauffolgenden Wintersemester
- 01.05. - 30.06. für ein Auslandsstudium im darauffolgenden Sommersemester
Der Hochschulservice Studium wird Sie dann - nachdem Ihre Angaben und Unterlagen vollständig sind - bei der Partnerhochschule nominieren.
Förderung durch Erasmus+: Über den Hochschulservice Studium können Sie sich zugleich für eine Förderung durch Erasmus+ bewerben. Dabei wird wie folgt differenziert:
- Studierendenmobilität mit Programmländern: Zu den Programmländern von Erasmus+ gehören die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie einige weitere Länder (z.B. Norwegen). Eine Förderung für ein Studium in Programmländern kann erfolgen, wenn
- die fakultätsinterne Bewerbung erfolgreich war (zu den Auswahlkriterien und zum Verfahren siehe oben)
- die Voraussetzungen des jeweiligen Programms eingehalten werden und
- entsprechende Gelder vorhanden sind.
- Studierendenmobilität mit Partnerländern (Non-EU): Eine Förderung durch Erasmus+ ist zudem auch für ein Studium an Hochschulen aus bestimmten Partnerländern möglich. Eine Förderung für ein Studium in Partnerländern kann erfolgen, wenn
- die fakultätsinterne Bewerbung erfolgreich war (zu den Auswahlkriterien und zum Verfahren siehe oben)
- die Voraussetzungen des jeweiligen Programms eingehalten werden und
- entsprechende Gelder vorhanden sind.
- Zusätzliche Fördervoraussetzung für die Studierendenmobilität mit Partnerländern (Non-EU) ist es, dass Sie sich beim Hochschulservice Internationales auf Erasmus+ non-EU Förderung bewerben.
Weitere Informationen zu Erasmus+ sowie zu sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite des Hochschulservice Internationales im Abschnitt Formalitäten und Finanzen. Beachten Sie ferner die Hinweise des DAAD zu Stipendien und Finanzierung.
Vierter Schritt: Das digitale Learning Agreement
Vorbereitung des Learning Agreement: Nach der Zusage der Partnerhochschule durch HSIN müssen Sie das sogenannte Learning Agreement vorbereiten. Recherchieren Sie dazu auf der Homepage der Partnerhochschule und stellen Sie die Lehrveranstaltungen zusammen, die Sie gerne besuchen möchten. Orientieren Sie sich dabei an einer Zahl von 30 Credit Points. Füllen Sie anschließend das digitale Formular zum Learning Agreement aus, für das Sie durch HSIN freigeschaltet worden sind.
Besprechung des Learning Agreement: Besprechen Sie dazu Ihr vorbereitetes Anrechnungsformular mit dem Auslandsbeauftragten der Fakultät, Prof. Gunther Benkert und ergänzen Sie dazu Ihr digitales Learning Agreement im MoveOn Studierendenportal.
Während und nach Ihres Auslandsaufenthaltes
Beachten Sie hierzu zunächst die Hinweise des Hochschulservice Internationales sowie folgende Aspekte:
Anpassung Learning Agreement: Beachten Sie, dass Sie das Learning Agreement vor Ort gegebenenfalls an die dortigen Umstände anpassen müssen. Dies ist bis spätestens 5 Wochen nach Semesterbeginn möglich und ist von Ihnen im MoveOn Studierendenportal vorzunehmen.
Bestätigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen: Vergessen Sie nicht, für alle besuchten Lehrveranstaltungen eine Bestätigung über die Teilnahme ausstellen zu lassen!
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt: Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen stellen Sie im Anschluss an Ihren Aufenthalt bei der Prüfungskommission Ihres Studiengangs den Antrag und legen dazu Ihr "Transcript of Records" sowie den Erfahrungsbericht über Ihr Auslandsstudium vor. Eine Kopie des Transcripts muss auch beim Hochschulservice Internationales abgegeben werden.
Sie haben noch Fragen?
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne der Auslandsbeauftragter der Fakultät, Prof. Gunther Benkert sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hochschulservice Internationales, Frau Heim zur Verfügung.