Bewerbung und Vorpraktikum

Bewerbung = Eignungstest + Online-Bewerbung

Wer sich für den Studiengang Architektur an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt bewirbt, muss neben der Online-Bewerbung, eine entsprechende Qualifikation und Begabung für das Studium durch das Bestehen einer Eignungsprüfung nachweisen. Der Eignungstest findet in der Regel jeweils in der 3. Juliwoche an der Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen der Technischen Hochschule in Würzburg statt.

Bewerbungsunterlagen: Die Bewerbungsunterlagen sowie ausführlichere Informationen zum Eignungstest 2024 finden Sie voraussichtlich ab Mitte April 2024 an dieser Stelle.

Absicht: Ziel der eintägigen Prüfung ist der Nachweis der künstlerischen Begabung und studiengangsspezifischen Befähigung für das Architekturstudium an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt. Das Ergebnis der Prüfung entscheidet über die Zulassung zum Studium, das noch am gleichen Tag bekannt gegeben wird. 

Bewertungskriterien: Folgende Kriterien bilden die Grundlage für die Bewertung der Prüfungsleistungen.

  •     konstruktiv – technisches Grundverständnis
  •     Wahrnehmungsvermögen und räumliches Vorstellungsvermögen
  •     manuelle und zeichnerische Fertigkeiten
  •     gestalterische Kompetenz
  •     Ideenfindung und Vermittlung

konstruktiv - technisches Grundverständnis

  • logisches und analytisches Denken
  • technisches Interesse
  • konstruktives Vorstellungsvermögen

Wahrnehmungsvermögen und räumliches Vorstellungsvermögen

  • sinnliches und analytisches Erfassen
  • Sehen, Begreifen, Darstellen
  • Aufnahme und Wiedergabe von Wahrgenommenem
  • Beobachtungsvermögen und visuelles Gedächtnis
  • Abstraktionsvermögen
  • räumliches Denken

manuelle und zeichnerische Fertigkeiten

  • zeichnerische Fertigkeiten - freihandzeichnerische Vermittlung
  • handwerkliche Befähigung - räumliche Vermittlung

gestalterische Kompetenz

  • Bewusstsein und Urteilsvermögen für die gestaltete Umwelt
  • Schaffung von räumlich strukturellen Hierarchien
  • Erzeugung komplexer Ordnungen
  • Freude an kreativer Arbeit

Ideenfindung und Vermittlung 

  • Kreativität und Phantasie
  • Entwicklung und Vermittlung räumlicher Vorstellungen

Darüber hinaus spielen das Interesse an Architektur, an Baugeschichte und Kunst sowie Motivation und Teamfähigkeit eine Rolle.

Ansprechpartner bei Fragen zum Eignungstest

Prof. Andreas-Thomas Mayer (Vorsitzender Eignungsprüfungskommission)
E-Mail andreas-thomas.mayer[at]thws.de
Sprechstunden: nach Vereinbarung



Vorpraktikum

Neben den Voraussetzungen nach SPO-BA vom 18.11.2016 Abs. 1 ist der Nachweis einer mindestens zwölfwöchigen, dem Studiengang Bachelor Architektur dienenden praktischen Tätigkeit zu erbringen (Vorpraxis). Die Vorpraxis muss folgende fachspezifische Anforderungen erfüllen: acht Wochen im Bauhauptgewerbe und vier Wochen im Baunebengewerbe.

Die Vorpraxis soll möglichst zusammenhängend und vor Studienbeginn abgeleistet sein, d. h. es müssen mindestens vier Wochen im gleichen Betrieb zusammenhängend absolviert werden. Nach Studienbeginn sind keine Praktikumszeiten während der Vorlesungs- und Prüfungszeiträume zugelassen.

Soweit der Studiengang Bachelor Architektur nicht zulassungsbeschränkt ist, kann die Vorpraxis bis zum Ende des zweiten Fachsemesters nachgeholt werden. Das Vorpraktikum soll in einem Unternehmen oder einer anderen geeigneten Einrichtung abgeleistet werden und mindestens 38 Stunden pro Woche umfassen. Reine Bürotätigkeiten sind nicht zugelassen.

Zeitlicher Umfang: 12 Wochen (8 Wochen im Bauhauptgewerbe und 4 Wochen im Baunebengewerbe)

Zeitliche Lage:
Das Vorpraktikum soll vor dem Studium abgeleistet werden. Es kann bis zum Ende des zweiten Fachsemesters nachgeholt werden, soweit der Studiengang Bachelor Architektur nicht zulassungsbeschränkt ist.

Ende des Vorpraktikums:
Vollständig abgeleistet ist das Grundpraktikum erst, wenn alle 12 Wochen nachgewiesen (Vorlage der Zeugnisse oder Praktikumsbescheinigungen) und die Berichte ordnungsgemäß zur Anerkennung eingereicht/hochgeladen wurden.

Checkliste: Als Hilfestellung haben wir für Sie eine Checkliste zum Vorpraktikum zusammengestellt, die Sie auch unter dem Infomaterial zum Download finden.

Weitere Informationen: Ausführlichere Informationen zum Vorpraktikum finden Sie auf der Webseite des Praktikantenamts. Die Formulare des Praktikantenamts finden Sie unter dem folgenden Link.

Hält die Hochschule Listen mit Refenzfirmen bereit?
Nein. Die Praktikanten suchen sich geeignete Firmen.

Was ist Bauhaupt- und was ist Baunebengewerbe?
Bauhauptgewerbe: Maurer- , Zimmerer-, Betonbauarbeiten
Baunebengewerbe / Ausbau: Elektro-, Fliesen-, Schreiner- oder Trockenbauarbeiten

Ich habe eine Bauzeichnerlehre gemacht. Ist diese gleichwertig mit den Anforderungen des Vorpraktikums? 
Nein. Tätigkeiten aus dem Bauhauptgewerbe sind nachzuweisen, sofern diese auf einer Baustelle absolviert wurden. Baustellenpraktika im Rahmen der Ausbildung können ggf. nach einer Zulassung zum Studium und nach einer Prüfung im Einzelfall anerkannt werden.

Ansprechpartner bei Fragen zum Praxissemester

Prof. Wolfgang Fischer
Telefon +49 931 3511-8274
Mail: wolfgang.fischer[at]thws.de

Jürgen Bender (Praktikantenamt THWS)
Telefon +49 931 3511-6134
Mail: juergen.bender[at]thws.de
Sprechstunden: Mo.-Mi. und Fr. 08:30-12:00 Uhr; Do. 13:00-16:00 Uhr