Meldungen, Archiv

Wichtige Mitteilung des Dekans

15.01.2021 | Meldungen
Informationen zur aktuellen Prüfungssituation

Liebe Studierende,

zunächst wünsche ich Ihnen im Namen der gesamten Fakultät alles Gute im neuen Jahr!

Das zweite Corona-Semester neigt sich dem Ende zu und ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie sich auf die geänderten Randbedingungen eingelassen haben und wir auch dieses Semester gemeinsam gemeistert haben.

In Kürze beginnt der Prüfungszeitraum, die geänderten Corona-Regeln haben – Stand heute – folgende Auswirkungen auf Ihre Prüfungen:

  1. Die Prüfungen laufen ähnlich wie im Sommersemester ab. Sämtliche im Prüfungsplan aufgeführten Prüfungen finden an den benannten Daten zur benannten Uhrzeiten in Präsenz am Röntgenring statt. Die Prüfungsform wurde nicht geändert und kann dem Studienplan entnommen werden.

  2. Der aktuelle und ihnen bekannte Prüfungsplan enthält auch im Wintersemester erneut keine Raumzuweisung. Es wird zentrale Anmeldepunkte geben, von welchen Sie den Räumen zugewiesen werden. Nach Erhalt Ihrer Raum- und Sitzplatznummer haben Sie sich direkt ohne Umwege dorthin zu begeben.

  3. Wie auch im Sommersemester wird vor Beginn der Prüfung das von jedem Prüfungsteilnehmer ausgefüllte Hygieneformular „Erklärung zur Kenntnis und Einhaltung der Covid 19 Infektionsschutzmaßnahmen,Hygiene und Sicherheitsmaßnahmen zur Teilnahme an einer Präsenzprüfung“  eingesammelt. Damit bestätigten Sie unter anderem, dass Sie gesund sind und zuvor in keinem Risikogebiet sich aufgehalten haben. Das Formular wird Ihnen spätestens bis Freitag, den 22.01.2021 per Mail zugesendet. Dieses Formblatt ist für JEDE Prüfung gesondert erforderlich.

  4. Abweichend vom vergangenen Prüfungszeitraum müssen Sie Ihre Maske (FFP2 Maske) auch während der Prüfung tragen (Stand 15.01.2021).

  5. Welche Hygienebedingungen und Abstandsregelungen etc. bei der Prüfung einzuhalten sind, werden wir Ihren nochmals unmittelbar vor den Prüfungen mitteilen, damit auf etwaige Änderungen reagiert werden kann.

  6. Zu jeder Zeit sind die einschlägigen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

 

Rechtliches:

  • Es wurde erneut eine Änderungssatzung zur APO mit Datum vom 12.01.2021 erlassen (siehe Homepage)

  • Zusammenfassend gilt:

    • Abweichend vom Sommersemester gibt es keine Freischussregelung. D.h. wird eine Prüfung nicht bestanden, so zählt diese auch als nicht bestanden.

    • Die Fristenregelung für Prüfungen wird hingegen ausgesetzt. D.h. es soll niemand durch Fristen gezwungen werden, die Prüfungen in diesem Semester zu schreiben

    • Die Folgen für ein Nicht-Erscheinen von einer angemeldeten Prüfung ebenfalls werden ausgesetzt. D.h. Sie können ohne Folgen an einer angemeldeten Prüfung nicht teilnehmen. Sobald Sie jedoch mitschreiben, zählt die Prüfung. Wollen Sie im umgekehrten Fall bei einer Prüfung mitschreiben, sind jedoch nicht angemeldet, ist dies nicht möglich.

    • BITTE BEACHTEN SIE, DASS EINE NICHTTEILNAHME AN EINER PRÜFUNG DAZU FÜHRT, DASS SICH IM NÄCHSTEN SEMESTER PRÜFUNGEN ANSAMMELN.

 

Ich wünsche Ihnen noch eine gute Vorbereitungszeit auf die Prüfung und viel Erfolg bei den Prüfungen!

 

Mit freundlichen Grüßen,

Prof. Dr. sc. Christian Schmidle

 

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Situation es jederzeit zu Veränderungen kommen kann.